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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
ÜBER DIENSTLEISTUNGEN & REISEN

 

Diese nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Hitnrun GmbH  (im nachfolgenden HnR) und ihren Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen, insbes. HitNRun-Bootcamps und die Erbringung von Reiseleistungen.
 

I. AGB Dienstleistungen, insbes. HitNRun Bootcamps 
 

1. Abschluss des Dienstleistungsvertrages
Mit der Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot an die HNR ab, einen Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung zu schließen, welches als stillschweigend angenommen gilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 24 Stunden eine Absage erhält.
 
2. Leistungen
HNR verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der gebuchten Events, Workshops oder Trainingseinheiten zu betreuen. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Die aktuellen Preise und Laufzeiten für Einzel-, 10er und 25er Karten, Warrior Flatrate sowie Gutscheine können auf der Website eingesehen werden.
 
3. Trainingsmodalitäten HitNRun-Bootcamp
Ein Bootcamp besteht in der Regel aus einer Trainingseinheit zu 60 Minuten. Die jeweiligen Zeiten, Orte und Trainer werden online unter bekanntgegeben. Ein Anspruch auf die Durchführung des Trainings durch den online veröffentlichen Trainer besteht nicht. Das Training findet größtenteils in einer Halle statt. Teil des Trainings sind zwei ca. 5 Minuten lange Laufeinheiten, die draußen stattfinden, sofern keine extreme Wetterlage herrscht. Entsprechend ist die Voraussetzung für die Laufeinheit des Trainings das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Grundsätzlich sind insbesondere eng anliegende Kleidung und Sportschuhe zur verletzungsminimierenden Durchführung des Trainings notwendig.
 
4. Haftung 
4.1 Haftungsbeschränkung
HNR haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund - nicht für Schäden des Kunden soweit nicht nachfolgend anders geregelt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für (i) eine Haftung von HNR wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) und (ii) für eine Haftung von HNR wegen Schäden des Kunden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie (iii) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von HNR, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
 
4.2 Keine Erfolgsgarantie
HNR haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von dem Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks.
 
4.3 Fremdleistungen, Versicherungspflicht
Nimmt der Kunde neben den bei HNR über unsere Internetseite bestellten Leistungen auch die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von HNR vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, geschieht dies auf eigene Verantwortung des Kunden. Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von HNR zur Absicherung etwaiger gesetzlichen Haftungsansprüche ihrer Kunden. Unbeschadet der unter Ziffer 4.1 geregelten Haftungsbeschränkung sind Ansprüche des Kunden nicht auf den Umfang der vorgenannten Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt. Dem Kunden obliegt es, sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Bootcamps und anderen von HNR durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. 
 
4.4 Anzeigepflicht bei gesundheitlicher Beeinträchtigung; Leistungsverweigerungsrecht
Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Der Trainer ist berechtigt, bei Zweifel der gesundheitlichen Eignung des Kunden, die Trainings-Leistung zu verweigern.
 
5. Verhinderung und Ausfall
Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko des Versäumens eines gebuchten Events, Workshops oder einer gebuchten Trainingseinheit durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst.
Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, wird die Trainingseinheit verschoben.
 
6. Stornierungen
Der Kunde ist berechtigt, bis zu 6 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit seine Teilnahme gebührenfrei zu stornieren. Storniert der Kunde die gebuchte Leistung innerhalb von 6 Stunden vor Beginn der Trainingseinheit, trägt er 100 % der Kosten.
 


II AGB Reisen 

1. Abschluss des Reisevertrages 
a) Die Reiseanmeldung wird online über  verbindlich durchgeführt. Durch Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab, welches 24 Stunden Bestand hat und innerhalb dieser Zeit von HNR elektronisch bestätigt wird. Erfolgt diese Bestätigung nicht, ist der Kunde nach Ablauf dieser Frist nicht mehr an sein Angebot gebunden. 
b) Telefonisch nimmt HNR lediglich unverbindliche Reservierungen vor. Schadensersatzansprüche wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede bleiben hiervon unberührt. 
c) Bei ausdrücklich und eindeutig im Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen als vermittelt bezeichneten und separat in Rechnung gestellten Fremdleistungen ist HNR lediglich Reisevermittler. Bei diesen Reisevermittlungen ist eine vertragliche Haftung – außer bei Körperschäden – als Vermittler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wesentliche Pflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung besteht oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Wesentlichen Vertragspflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darfst. HNR haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung, nicht jedoch für die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB).
 
2. Zahlungen 
Mit Bestätigung der Reiseanmeldung und Übersendung eines Sicherungsscheins durch HNR werden 50% des Reisepreises als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 28 Tage vor Reisebeginn ohne weitere Zahlungsaufforderung zu zahlen. Wenn der Kunde sein schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt hast, erfolgen die Abbuchungen von dem Konto des Kunden zu den oben genannten Zeitpunkten. Sollte der Lastschrifteinzug von dem genannten Lastschriftkonto nicht möglich sein, ist HNR berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte etc.) i.H.v. 10 € zu von dem Kunden zu verlangen. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist HNR berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß 4. a) zu belasten.
 
3. Leistungen und Leistungsänderungen 
a) Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Online auf www.hitnruntraining.de, Prospekt, Reisebestätigung etc.) Nebenabreden etc. bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. 
b) Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von HNR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 
c) Eine zulässige Änderung einer wesentlichen Reiseleistung muss HNR unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund dem Kunden mitteilen. 
d) Für den Fall einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung, Schadensersatz) unberührt.
 
4. Rücktritt des Kunden 
a) Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. HNR berechnet folgende Rücktrittsgebühren: Erfolgt der Rücktritt bis 42 Tage vor Reisebeginn 20% des Gesamtreisepreises, erfolgt der Rücktritt bis 21 Tage vor Reisebeginn 40% des Gesamtreisepreises, bei Rücktritt bis 6 Tage vor Reisebeginn 80% des Gesamtreisepreises, ab 5 Tage vor Reisebeginn sowie bei Nichterscheinen/Nichtinformieren über Stornierung fallen 100% des Gesamtreisepreises an. 
b) Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung per Post an die folgende Adresse: HitNRun, Poppenbütteler Bogen 23 b, 22399 Hamburg 
c) Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei für HNR überhaupt nicht entstanden oder der entstandene Schaden sei wesentlich niedriger als die Pauschale.
 
5. Änderungen auf Verlangen des Kunden 
Verlangt der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Umbuchungen bei der gebuchten Reise, so kann HNR bei Vornahme entsprechender Umbuchungen ein Bearbeitungsentgelt von 50 Euro verlangen, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet wird, für HNR sei kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

6. Ersatzreisende und Reiseabbruch 
a) Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den besonderen Reiseerfordernissen genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen und HNR der Teilnahme nicht aus diesen Gründen widerspricht. Bei Vornahme entsprechender Umbuchungen wird ein Bearbeitungsentgelt von 50 Euro fällig, wobei dem Kunden der Nachweis gestattet wird, für HNR sei kein Schaden entstanden oder der entstandene Schaden sei wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Dritte und der Kunde haften HNR als Gesamtschuldner für den Reisepreis. 
b) Wird die Reise infolge eines Umstandes abgebrochen, der in der Sphäre des Kunden liegt (z.B. Krankheit) kann keine Reisepreiserstattung vorgenommen werden.
 
7. Rücktritt / Kündigung durch HitnRun 
a) HNR kan den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn das Verhalten des Kunden trotz Abmahnung für HNR und/oder die Reiseteilnehmer nicht zumutbar ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde sich nicht an sachlich begründete Hinweise hältst. HNR steht in diesem Fall der Reisepreis weiter zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en) ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt. 
b) Ist in der Beschreibung der Reise (Online, Prospekt etc.) ausdrücklich auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann HNR zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. HNR wird dem Kunden die Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen. Der von dem Kunden gezahlte Betrag ist dann unverzüglich zurückzuerstatten.
 
8. Kündigung infolge höherer Gewalt 
a) Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen (Entzug der Landerechte, Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Havarien, Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Fälle berechtigen beide Teile zur Kündigung des Reisevertrages. 
b) Im Fall der Kündigung kann HNR für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine nach § 638 Abs. 3 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. 
 
9. Gewährleistung und Abhilfe 
a) Sind die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß, kann der Kunde Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels bzw. einer gleichwertigen Ersatzleistung. 
b) Der Kunde kannst eine Herabsetzung des Reisepreises verlangen, wenn er den oder die Reisemängel bei HNR direkt anzeigst, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber HNR unzumutbar machen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen dem Kunden keine Ansprüche auf Herabsetzung des Reisepreises zu. 
c) Ist die Reise mangelhaft und leistet HNR nicht innerhalb der von dir bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kannst der Kunde auch selbst Abhilfe schaffen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn HNR die Abhilfe verweigert oder ein besonderes Interesse des Kunden die sofortige Selbsthilfe rechtfertigt. 
d) Wird die Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, so kannst der Kunde eine angemessene Frist zur Abhilfe setzen. Verstreicht die Frist 
fruchtlos, kann der Kunde den Reisevertrag kündigen. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn die Abhilfe unmöglich ist, verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Das gilt entsprechend, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für HNR erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. 
e) Bei berechtigter Kündigung kann HNR für erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringende Reiseleistungen eine Entschädigung verlangen. Für deren Berechnung sind der Wert der erbrachten Reiseleistungen sowie der Gesamtpreis und der Wert der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen maßgeblich. Das gilt nicht, sofern die erbrachten oder zu erbringenden Reiseleistungen für den Kunden kein Interesse haben. HNR hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, die infolge der Vertragsaufhebung notwendig sind. 
f) Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den HNR nicht zu vertreten hat. 
e) Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zumutbaren Schritte zu unternehmen, um eventuelle Schäden gering zu halten.
 
10. Haftungsbeschränkung 
a) HNR beschränkt die Haftung bei Sachschäden (z.B.: Brillen, Hörgeräte etc.) auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung durch HNR und seine Erfüllungsgehilfen. 
b) Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden bei dem Kunden durch HNR weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit HNR für einen bei dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 
c) Nimmt der Kunde neben den bei HNR über unserer Internetseite bestellten Leistungen die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von HNR empfohlenen Firmen oder Personen in Anspruch, geschieht dies auf eigene Verantwortung des Kunden. 
d) HNR haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des von von dem Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. 
e) Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von HNR um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen seitens des Kunden zu genügen. 
f) Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Bootcamps und anderen von HNR durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. 
g) Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. während der Reise ist dem Trainer sofort mitzuteilen. 
h) Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig im bereitgestellten Gesundheitsfragebogen zu beantworten. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind HNR sofort mitzuteilen.
 
11. Ausschlussfrist und Verjährung 
a) Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung auf Abhilfe, Minderung, Kündigung und Schadensersatz nach den §§ 651 c bis 651 f BGB muss der Kunde innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber HNR geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde die genannte Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. 
b) Ansprüche seitens des Kunden im Sinne der Ziffer 11 a) verjähren grundsätzlich in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende, jedoch mit der Einschränkung, dass diese Verjährungsfrist von einem Jahr nicht vor Mitteilung eines Mangels an uns durch dich beginnt. Bei grobem Verschulden oder bei Körperschäden verjähren die in Ziffer 11.a) betroffenen Ansprüche in zwei Jahren. 
c) Schweben zwischen dem Kunden und HNR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder HNR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 
d) Im übrigen gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. 12. Pass-, Visa- & gesundheitspolizeiliche Formalitäten 
a) HNR weist auf Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente und gesundheitspolizeiliche Formalitäten in dem von uns herausgegebenen und dem Kunden zur Verfügung gestellten Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung einschließlich zwischenzeitlicher Änderungen insbesondere vor Vertragsschluss und vor Reisebeginn hin, die für das jeweilige Reiseland für deutsche Staatsbürger ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. gelten. Bei pflichtgemäßer Erfüllung der Informationspflicht durch uns hat der Kunde die Voraussetzungen für die Reise zu schaffen. 
c) Entstehen z.B. infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Kunden zurückzuführen sind (z.B. keine Beschaffung des erforderlichen Visums), so kann der Kunde nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen. Insofern gelten die Ziffern 4. (Rücktritt des Kunden) und 7. (Reiseabbruch) entsprechend.
 

 

III Dienstleistungen & Fitnessreisen übergreifende Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 
1. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt wahlweise per Paypal, Sofortüberweisung oder per Lastschrifteinzug. Bei Reisen kannt der Kunde zusätzlich per Vorkasse bezahlen. Wenn der Kunde sein schriftliches Einverständnis zur Zahlung im Lastschriftverfahren erteilt hast und sollte der Lastschrifteinzug von dem genannten Lastschriftkonto nicht möglich sein, ist HNR berechtigt die dadurch entstehenden Mehrkosten (Rückbelastungsentgelte etc.) i.H.v. 10 € zu erheben. Es bleibt dem Kunden vorbehalten nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. HNR behält sich vor, einzelne Zahlungsarten auszuschließen. Eine Belastung des von dem Kunden gewählten Zahlungsmittels erfolgt frühestens nach unserer Annahme deines Vertragsangebots durch Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail.
 
2. Bestellvorgang
Bei der Bestellung über unseren Onlineshop umfasst der Bestellvorgang insgesamt 3 Schritte. Im ersten Schritt wählst du die gewünschten Waren aus und fügst diese dem Warenkorb hinzu. Im zweiten Schritt siehst du im "Warenkorb" alle Produkte, die du ausgewählt hast. Im letzten Schritt gibst du deine Kundendaten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, wählst die Versand und Zahlungsmethode aus und hast die Möglichkeit ausgewählte Artikel noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren, bevor du deine Bestellung durch Klicken auf 
'kostenpflichtig bestellen' verbindlich an uns absendest. Die Annahme deiner Bestellung durch uns erfolgt durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail innerhalb von zwei Tagen.
 
3. Sprache des Vertragsschlusses
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
 
4. Speicherung des Vertragstextes
HNR speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die AGB per E-Mail oder in Papierform zusammen mit der bestellten Ware zu.

5. Geheimhaltung
HNR hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen über den Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von HNR Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
 
6. Links auf andere Internetseiten
Soweit HNR von ihrem Internetangebot auf die Webseiten Dritter verweisen oder verlinken, übernimmt HNR keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites. Da HNR keinen Einfluss auf die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen durch Dritte haben, steht es in der Verantwortung des Kunden, die jeweils angebotenen Datenschutzerklärungen gesondert prüfen.
 
7. Schlussbestimmungen
Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Falls keine Ersatzbestimmung getroffen wird, gilt die einschlägige gesetzliche Bestimmung. Entsprechendes gilt bei einer Lücke des jeweiligen Vertrages. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
 
 
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
 
HitNRun bietet eine Vielzahl von Sportkursen, insbesondere Bootcamps und Sportreisen an. Viele der Trainingseinheiten erfordern ein gewisses Maß an körperlicher Kraftanstrengung, die körperlich belastend sein kann und unter Umständen zu Verletzungen führt. Ihnen wird empfohlen, auf Ihren eigenen Körper zu hören, und innerhalb Ihrer eigenen Grenzen zu trainieren. Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, die Übungen achtsam auszuführen und bei einem starken Gefühl des Unwohlseins oder Schmerzen aufzuhören. Wir empfehlen eine Untersuchung bei Ihrem Hausarzt vor Aufnahme des Training, um abzuklären, ob diese Art von körperlicher Anstrengung für sie geeignet ist. Dem Kunden obliegt es, sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Bootcamps und anderen von HNR durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. 
 

Stand Januar 2022

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